Rp. Lexikon

Festbetrag

Der Festbetrag ist ein festgelegter Höchstbetrag, der von den gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Arzneimittel übernommen wird. Die Festbeträge für bestimmte Wirkstoffgruppen werden in einem mehrstufigen Verfahren festgelegt, an dem der G-BA, der GKV-Spitzenverband und das BfArM (früher: DIMDI) beteiligt sind:

  • G-BA: Bildung der Festbetragsgruppen (Wirkstoffgruppen) und Festlegung der Vergleichsgrößen
  • GKV-Spitzenverband: Errechnen der aktuellen Festbeträge
  • BfArM (früher: DIMDI): Veröffentlichung der aktuellen Festbeträge

Es gibt verschiedene Festbetragsstufen:

  • Stufe 1: Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen
  • Stufe 2: Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen
  • Stufe 3: Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen

Liegt der vom pharmazeutischen Unternehmer festgelegte Verkaufspreis über dem Festbetrag, müssen in der Regel die Patienten die Differenz tragen oder es muss ein therapeutisch gleichwertiges Arzneimittel ohne Aufzahlung gewählt werden.