Medizinisches Cannabis
Seit dem Inkrafttreten des sog. Cannabisgesetzes am 10. März 2017 kann Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen u. a. medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten und mit dem Wirkstoff Dronabinol verordnet werden.
Seit April 2024 ist Cannabis teilweise legalisiert, u. a. ist der private Eigenanbau zum Eigenkonsum erlaubt und der Besitz von kleineren Mengen Cannabis straffrei. Die Regelungen zu medizinischem Cannabis wurden in ein gesondertes Gesetz überführt. Die bereits bestehenden Regelungen sind dabei im Wesentlichen unverändert geblieben. Eine Verschreibung auf einem Betäubungsmittelrezept ist aber nicht mehr erforderlich sein.
Wichtige Informationen zur Verordnung von Cannabisarzneimitteln auf Rezept, zur Genehmigung bei der Krankenkasse sowie zu standardisierten Rezepturen fasst eine Praxishilfe übersichtlich für Sie zusammen.
Neue Regelungen zum Genehmigungsvorbehalt
Bislang musste vor der ersten Verordnung von Cannabisarzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgen (sogenannter Genehmigungsvorbehalt). Dieser entfällt seit dem 17.10.2024 für viele Facharztgruppen. Was bedeutet dies für die verordnenden Ärztinnen und Ärzte? Fragen dazu beantwortet Rechtsanwalt Dr. Frederik Fiekas (MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg) in einem Rp. Report, den Sie als PDF herunterladen können.
Nabilon weiterhin auf Betäubungsmittelrezept
Während getrocknete Cannabisblüten, Cannabisextrake sowie Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dronabinol seit April 2024 nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, müssen Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Nabilon weiterhin auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet werden.
Allgemeine Informationen zur Verordnung von Betäubungsmitteln finden Sie auf der entsprechenden Praxishilfe.
Weitere nützliche Links
- Allgemeine Informationen des BfArM zu Cannabis als Medizin
- Hinweise und FAQ des BfArM für Ärztinnen und Ärzte
- Hinweise und FAQ des BfArM für Patientinnen und Patienten
- Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verordnung von Cannabis
- Informationen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von Cannabis inkl. FAQ
- Informationen des BMG zum Cannabisgesetz inkl. FAQ