Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen

In der untenstehenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Prüfmethoden und Vereinbarungen der KVen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung von Arzneimitteln.

Zusammenfassung der jeweiligen Prüfsysteme in den Kassenärztlichen Vereinigungen

Baden-Württemberg
Richtwerteprüfverfahren: Vergleich zwischen Verordnungsvolumen und dem praxisindividuellen Richtwertvolumen
Bayern
Wirkstoffprüfung: Arzneimittelquoten für verschiedene Arzt- und Wirkstoffgruppen
Berlin
Prüfung nach Durchschnittswerten
Brandenburg
Richtwertprüfung
Bremen
Wirkstoffbezogene Prüfung nach Durchschnittswerten (Auswahlparameter u. a.: ungünstige Verteilung wirtschaftliche/unwirtschaftliche Wirkstoffe)
Hamburg
Wirkstoffprüfung: Arzneimittelquoten für verschiedene Arzt- und Wirkstoffgruppen
Hessen
Prüfung nach fachgruppenspezifischen Durchschnittswerten
Mecklenburg-Vorpommern
Prüfung nach Auffälligkeitsgrenzen bei Verordnungen, die unter den Medikationskatalog der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) fallen
Niedersachsen
Prüfung nach fachgruppenspezifischen Durchschnittswerten und mögliche Befreiung von der Durchschnittswerteprüfung durch Einhalten von Arzneimittelquoten
Nordrhein
Prüfung nach fachgruppenspezifischen Durchschnittswerten und mögliche Befreiung von der Durchschnittswerteprüfung durch Einhalten von Arzneimittelquoten
Rheinland-Pfalz
Fachgruppenspezifische Zielquoten, bei Nichterreichung der Zielquoten: Prüfung nach fachgruppenspezifischen Arzneimittel-Fallwerten
Saarland
Richtgrößenprüfung
Sachsen
Prüfungsmethode abhängig von der Facharztgruppe: Richtgrößenprüfung oder Zielwertprüfung
Sachsen-Anhalt
Richtgrößenprüfung
Schleswig-Holstein
MRG(Morbidity Related Groups)-Prüfung und Prüfung im Rahmen von Zielvereinbarungen
Thüringen
Prüfungsmethode abhängig von der Facharztgruppe: Zielquoten oder Referenzfallwerte
Westfalen-Lippe
Richtgrößenprüfung mit möglicher Befreiung durch Einhalten von Zielquoten