Arzneimittel-Richtlinie

In der Arzneimittel-Richtlinie sind die Grundsätze der Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, enteraler Ernährung und Verbandstoffen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt.

In den Anlagen werden die Grundsätze indikations- und wirkstoffbezogen konkretisiert: