Prüfungen nach Durchschnittswerten
Bei einigen KVen stellt die Prüfung nach Durchschnittswerten die vorrangig durchgeführte Auffälligkeitsprüfung dar, z. B. in Nordrhein.
Hierbei werden die Verordnungskosten der Praxen mit dem Durchschnitt der Fachgruppe verglichen. Im Gegensatz zu den Richtwerten werden die Durchschnittswerte erst nach dem jeweiligen Verordnungszeitraum berechnet und können deshalb nicht im Voraus angegeben werden. Das tatsächliche ärztliche Verordnungsverhalten wird somit besser abgebildet.
In Nordrhein wird eine Prüfung jedoch erst eingeleitet, wenn die Verordnungskosten für Arznei- und Verbandmittel (respektive Heilmittel) mehr als 50 % über dem Fachgruppendurchschnitt liegen.
Schema einer Prüfung nach Durchschnittswerten am Beispiel der KV Nordrhein1
KVen, in denen nach (fachgruppenspezifischen) Durchschnittswerten geprüft wird:
- KV Hessen
- KV Niedersachsen
- KV Bremen (Wirkstoffprüfung nach Durchschnittswerten)
- KV Berlin
- KV Nordrhein
In bestimmten Fällen ist es möglich, eine Befreiung von der Durchschnittswerteprüfung zu erreichen. In Niedersachsen kann diese Prüfung für das Jahr 2024 beispielsweise für Dermatologinnen und Dermatologen entfallen, wenn die drei vereinbarten Zielquoten (Generikaquote, Rabattumsetzungsquote, Biosimilarquote Adalimumab/Etanercept/Infliximab) eingehalten werden.2
1 Schema erstellt nach Angaben der Prüfvereinbarung zwischen der KV Nordrhein und Vertragspartnern 2023
2 KV Niedersachsen und Vertragspartner: Arzneimittelvereinbarung gemäß § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2024