Rp. Lexikon
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, ist das oberste Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in Deutschland und gilt für Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Krankenkasse und Physiotherapeuten.
„Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizini-schen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Für seine Aufgabe, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet.“ (Vgl. G-BA)