Rp. Lexikon
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört zum deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystem und ist in Deutschland eine Pflichtversicherung für alle Personen, die nicht als versicherungsfrei gelten oder anderweitig abgesichert sind. Dies ist abhängig von der Einkommenspflichtgrenze: Liegt das Einkommen darunter, ist die Mitgliedschaft verpflichtend. Liegt es darüber, ist die Mitgliedschaft freiwillig. Ebenso sind Selbstständige und Beamte nicht zu einer Mitgliedschaft verpflichtet.
Die GKV hat laut § 1 SGB V die Aufgabe, die „Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“.
Die GKV unterteilt sich in Primär- und Ersatzkassen:
- Primärkassen: Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLG), Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Ersatzkassen: BARMER, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse, Kaufmännische Krankenkasse, Techniker Krankenkasse