Rp. Lexikon

Substitutionsausschlussliste

In der sogenannten Substitutionsausschlussliste legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest, für welche Wirkstoffe in der jeweils betroffenen Darreichungsform ein generelles Austauschverbot gilt. Betroffen sind vor allem Wirkstoffe mit enger therapeutischer Breite, bei denen schon eine geringfügige Änderung der Dosis oder Konzentration des Wirkstoffes zu klinisch relevanten Wirkungsveränderungen führt. In der Substitutionsausschlussliste sind aktuell 15 Wirkstoffe und eine Wirkstoffkombination gelistet, für die ein Austausch in der Apotheke grundsätzlich nicht mehr zulässig ist.