Rp. Lexikon

Off-Label-Use

Wird ein Arzneimittel außerhalb seines zugelassenen Anwendungsgebietes verordnet, spricht man von einem „Off-Label-Use“. Der verordnende Arzt muss den Patienten über die Besonderheiten der Verordnung aufklären und haftet für eventuelle Nebenwirkungen. Zudem hat er die Verordnung dementsprechend zu dokumentieren. 

Erstattungsfähigkeit:

Die GKV übernimmt die Kosten für einen Off-Label-Use nur in Ausnahmefällen.

Eine Expertengruppe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bewertet die Datenlage zum Off-Label-Use bestimmter Wirkstoffe. In Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie sind Wirkstoffe bzw. Arzneimittel gelistet, die bei bestimmten Indikationen für eine Off-Label-Anwendung zulasten der GKV verordnet werden können.