Rp. Lexikon

OTC-Switch

Der Begriff „OTC-Switch“ beschreibt die Entlassung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels (Rx) aus der Rezeptpflicht. Bis zur Freigabe eines Arzneimittels aus der Verschreibungspflicht sind mehrere Akteure an einem Switch-Verfahren beteiligt: der Arzneimittelhersteller, die zuständige Bundesbehörde (üblicherweise das BfArM), der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Bundesrat mit seinem Gesundheitsausschuss.

Angestoßen wird das Verfahren in der Regel vom Hersteller, der einen Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht stellt. Zunächst prüft die zuständige Bundesoberbehörde den Antrag und gibt ihn bei Vollständigkeit und Schlüssigkeit an der Sachverständigenausschuss weiter. Dieser beim BfArM ansässige Ausschuss trifft sich normalerweise zweimal im Jahr und stimmt darüber ab, ob eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht empfohlen oder nicht empfohlen werden kann. Nun wird die Empfehlung, die nicht bindend ist, an das BMG weitergegeben. Stimmt das BMG zu, wird ein Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt. Den Abschluss des Verfahrens bildet dann meist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.