Rp. Lexikon

Hilfsmittelverzeichnis

Das Hilfsmittelverzeichnis wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gemäß § 139 SGB V erstellt und enthält alle erstattungsfähigen Hilfsmittel. Dieses Verzeichnis ist jedoch nicht abschließend, d. h., es können ggf. auch andere Hilfsmittel erfasst sein. Das Hilfsmittelverzeichnis ist systematisch nach Produktgruppen gegliedert, wobei jedes Hilfsmittel eine zehnstellige Hilfsmittelnummer erhält.