Rp. Lexikon
Gebührenordnungsposition (GOP)
Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab werden alle vertragsärztlichen Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden können, abgebildet. Dabei wird jeder Leistung eine Gebührenordnungsposition (GOP) und eine Punktzahl zugeordnet.
Neben den bundesweit geltenden EBM-Leistungen gibt es auch Leistungen, die regional vereinbart werden. Für sie können die Kassenärztlichen Vereinigungen KV-interne GOP vergeben.