Rp. Lexikon
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Der EBM bildet die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen. Er gilt bundesweit und wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss der Ärzte vereinbart.
Im EBM werden, unterteilt in hausärztliche, fachärztliche und gemeinsam abrechenbare Leistungen, die Inhalte der abrechnungsfähigen vertragsärztlichen Leistungen definiert.
Jeder Leistung ist im EBM eine Gebührenordnungsposition (GOP) sowie ein Wert der Leistung zugeordnet. Dabei wird der Wert einer bestimmten Leistung anhand einer Punktzahl definiert. Die Punktzahlen legen das Verhältnis des Wertes der Leistungen untereinander fest.