Rp. Lexikon
Belastungsgrenze
Grundsätzlich sind in der gesetzlichen Krankenversicherung Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von allen Zuzahlungen, außer bei den Fahrkosten, befreit. Alle volljährigen Versicherten haben Zuzahlungen bis zu einer individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen beträgt nach § 62 SGB V 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen des Familienhaushalts abzüglich verschiedener Freibeträge für Ehegatten bzw. Lebenspartner und Kinder. Wird diese Grenze im Laufe eines Kalenderjahres überschritten, kann der Versicherte eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Jahres erhalten. Dies bedeutet, dass in diesem Kalenderjahr keine Zuzahlungen mehr geleistet werden müssen. Bei chronischen Erkrankungen ist die Belastungsgrenze auf 1 % reduziert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (Chronikerregelung).