Rp. Lexikon
Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)
„Die Arzneimittel-Richtlinie konkretisiert den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Die Grundlage bildet dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung. Die Richtlinie stellt strukturiert und transparent die hohe Regelungsdichte im Arzneimittelsektor dar.“ (Vgl. G-BA, 2015)