Rp. Lexikon
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Einhaltung dieses Wirtschaftlichkeitsgebotes unterliegt einer gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Diese Prüfung erfolgt anhand von zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen getroffenen Prüfvereinbarungen.
Bis 2017 galt die Richtgrößenprüfung als die Regelprüfmethode. Inzwischen sind die regionalen Vertragspartner bei der Ausgestaltung der Prüfung grundsätzlich frei, die Prüfmethode kann daher von KV-Region zu KV-Region unterschiedlich sein. Lediglich die Grundlagen sind in den Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung bundeseinheitlich geregelt.