Rp. Lexikon
Versichertenstatus
Der Status des Patienten (z. B. Rentner, Kind) wird durch einen Zahlencode definiert, der für den Versicherten eingetragen wird. Der Status hat lediglich buchhalterische und statistische Bedeutung für die Abrechnung mit den Krankenkassen und sagt nichts über den Leistungsanspruch der Versicherten aus. Die Leistungsansprüche richten sich nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
1. Stelle (Versichertenart):
1 = Mitglied
3 = Familienangehöriger
5 = Rentner
2. Stelle (besondere Personengruppe):
4 = BSHG (Bundessozialhilfegesetz) § 264 SGB V
6 = BVG (Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges)
7 = SVA-Kennzeichnung, zwischenstaatlich
8 = SVA-Kennzeichnung, pauschal
3. Stelle (DMP-Kennzeichnung):
1 = Diabetes mellitus Typ 2
2 = Brustkrebs
3 = Koronare Herzkrankheit
4 = Diabetes mellitus Typ 1
5 = Asthma bronchiale
6 = COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
4. Stelle (ASV-Kennzeichen):
Dieses Feld bleibt bei den meisten Praxen leer. Eine 1 würde dokumentieren, dass die Praxis an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnimmt.
Der Status besteht aber in der Regel nur aus der ersten Stelle.