Rp. Lexikon
Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Beim Versichertenstammdatenmanagement handelt es sich um einen Datenabgleich auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Damit sollen die Versichertenstammdaten der gesetzlich Krankenversicherten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind, aktuell gehalten werden.
Praxen sind bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal verpflichtet, diesen Abgleich online durchzuführen, andernfalls drohen den Praxen Honorarkürzungen.
Schritte des Verfahrens:
- Die eGK des Versicherten wird am E-Health-Kartenterminal eingelesen.
- Der Datenabgleich startet automatisiert. Es wird geprüft, ob die eGK gültig ist und die gespeicherten Daten aktuell sind.
- Sind neue Daten vorhanden, so werden diese auf der eGK aktualisiert. Die aktualisierten Daten werden auch in das Praxisverwaltungssystem übernommen.
- Ist die eGK ungültig, erfolgt eine Meldung. Der Patient kann in diesem Fall kein gültiges Versichertenverhältnis nachweisen und sollte sich an seine Krankenkasse wenden.