Rp. Lexikon

UV-GOÄ

In der Unfallversicherung(UV)-Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die Abrechnung für Leistungen bei Arbeits-, Wege- und Schulunfällen, bei Berufskrankheiten, bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und bei Arbeitsunfällen von Ausländern geregelt. Die Kostenträger sind die Unfallversicherungsträger, z. B. Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft.