Rp. Lexikon

Richtgrößen

Als Richtgröße wird der Eurobetrag bezeichnet, der im Rahmen der Richtgrößenprüfung für Arznei- und Verbandmittel pro Patient und Quartal im Durschnitt zur Verfügung steht. Auch für Patienten, die nur einmal im Quartal zum Arzt kommen und nichts verordnet bekommen, gilt dieser Eurobetrag. Dafür kann der Arzt anderen Patienten mehr verordnen als durch die Richtgröße vorgegeben. Die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbaren für den jeweiligen KV-Bereich die Richtgrößen für ein Jahr.