Rp. Lexikon
Retaxierung / Retaxation
Von einer Retaxierung oder Retaxation spricht man, wenn die Krankenkasse die Erstattung eines Arzneimittels, das die Apotheke bereits an den Patienten abgegeben hat, verweigert. Sie kommt nach der gesetzlichen Definition dann in Betracht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass
- es an einer ordnungsgemäßen ärztlichen Verordnung mangelt,
- ein Arzneimittel nicht vom Leistungskatalog der GKV erfasst wird,
- ein Arzneimittel unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Arzneimittelliefervertrags (ALV) abgegeben worden ist oder
- es sich um eine Rezeptfälschung handelt, die die Apotheke hätte erkennen müssen,
- das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V verletzt ist oder
- ein Rabattvertrag nicht beachtet wurde.
Häufige Gründe für Retaxierungen sind Missachtungen der Rabattverträge, fehlende Arztunterschriften oder Gültigkeitsüberschreitungen.