Rp. Lexikon
Reimport / Parallelimport / Parallelvertrieb
Bei Importarzneimitteln unterscheidet man Paralle- und Reimporte.
Reimporte werden in Deutschland hergestellt, in ein anderes europäisches Land ausgeführt, dort von Importeuren günstig eingekauft und wieder zurück nach Deutschland exportiert. Parallelimporte sind Arzneimittel, die im Ausland von Pharmaunternehmen, die mit deutschen Herstellern verbunden sind, hergestellt, zugelassen und dort vermarktet werden und von Importeuren aufgekauft werden. Anschließend werden sie in Deutschland außerhalb des Vertriebsweges des Herstellers auf den Markt gebracht.
Von Paralleimporten zu unterscheiden sind parallel vertriebene Importarzneimittel. Bei einem Parallelvertrieb handelt es sich im Gegensatz zu Re- und Parallelimporten um zentral in der EU bzw. im EWR zugelassene Arzneimittel. Diese werden nicht national in Bezug auf das Originalarzneimittel zugelassen, sondern durchlaufen ein Notifizierungsverfahren bei der EMA. Der Parallelvertrieb wird dann nur noch beim BfArM angezeigt.