Rp. Lexikon
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Die QES ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Sie wird mit dem eHBA erstellt und kann zum Beispiel zum Unterschreiben von elektronischen Arztbriefen, Abrechnungsunterlagen, Rezepten oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verwendet werden. Die elektronische Signatur wird mit einer mindestens 6-stelligen PIN ausgelöst. Mittels der sogenannten Stapelsignatur können mit einer PIN-Eingabe auch mehrere Signaturen ausgelöst werden. Bei der sogenannten Komfortsignatur muss nur einmal die PIN-Eingabe erfolgen und anschließend können durch ein sogenanntes auslösendes Merkmal weitere Signaturen ausgelöst werden.
Quelle: Bundesärztekammer