Rp. Lexikon

Kollektivvertrag

Kollektivverträge werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Krankenkassen oder deren Verbänden abgeschlossen. Sie dienen der Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung der Versicherten. Wie genau diese Versorgung der Patienten erfolgen muss wird u. a. durch Kollektivverträge geregelt. Sie sind für Ärzte und Krankenkassen verbindlich. Ein Beispiel für einen Kollektivvertrag ist der Bundesmantelvertrag – Ärzte.