Rp. Lexikon
Jumbopackung
Als Jumbopackungen werden Packungen von Fertigarzneimitteln bezeichnet, deren Inhalt größer ist als die größte Messzahl, die für den jeweiligen Wirkstoff oder die jeweilige Arzneimittelgruppe in der Packungsgrößenverordnung (Anlage I zur Verwaltungsvorschrift) bestimmt wurde.
Jumbopackungen tragen kein Normkennzeichen.
Sie können nicht zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.