Rp. Lexikon

Jumbopackung

Als Jumbopackungen werden Packungen von Fertigarzneimitteln bezeichnet, deren Inhalt größer ist als die größte Messzahl, die für den jeweiligen Wirkstoff oder die jeweilige Arzneimittelgruppe in der Packungsgrößenverordnung (Anlage I zur Verwaltungsvorschrift) bestimmt wurde.

Jumbopackungen tragen kein Normkennzeichen.

Sie können nicht zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.