Rp. Lexikon
Grundgesamtheit (N)
Die Grundgesamtheit (N) bezeichnet die Gesamtheit einer bestimmten Personengruppe (Population). Beispiele dafür sind etwa alle Erkrankten mit Typ-2-Diabetes-mellitus oder alle Menschen über 65 Jahre. Da i. d. R. nicht alle Personen, die zur Grundgesamtheit gehören, untersucht werden können, wird eine repräsentative Stichprobe (n) in klinischen Studien untersucht, um von dieser Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit zu ziehen.