Rp. Lexikon
Gebührenrahmen (GOÄ)
Gebührenspanne, innerhalb derer der Gebührensatz nach „billigem Ermessen“ gewählt werden kann. Wird durch den Mindestsatz (generell 1,0-fach; Ausnahme: Laborleistung im Basistarif) und den Höchstsatz (3,5-fach) begrenzt.