Rp. Lexikon
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA dient dazu, wichtige Daten, zum Beispiel Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Medikationsplan, Notfalldatensatz für alle beteiligten Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken usw. verfügbar zu machen. Dabei kann der Patient selbst entscheiden, wem er Zugriff auf die ePA gewähren möchte. Seit dem 01.072021 müssen alle Vertragsärzte die ePA lesen und mit Daten befüllen können. Für den Patienten handelt es sich dagegen um eine freiwillige Anwendung.