Rp. Lexikon
BtM-Verordnung
Betäubungsmittel (BtM) dürfen ausschließlich auf den gelben BtM-Rezepten verschrieben werden. Die BtM-Rezeptformulare werden personenbezogen für den entsprechenden Arzt von der Bundesopiumstelle ausgegeben. Sie sind ausschließlich zur Verwendung durch den entsprechenden Arzt bestimmt und dürfen nur im Vertretungsfall übertragen werden.
Bei BtM-Rezepten sind neben den rechtlichen/vertraglichen Vereinbarungen für Muster-16-Rezepte auch BtM-rechtliche Vorgaben zu beachten. Grundsätzlich sind BtM-Rezepte z. B. nur 8 Tage gültig (inkl. Verschreibungsdatum).
Ein BtM-Rezept besteht außerdem immer aus einem dreiteiligen Vordruck:
Teil I: Dokumentation in der Apotheke
Teil II: Abrechnung mit der Krankenkasse
Teil III: Dokumentation in der Arztpraxis