Rp. Lexikon

Behandlungsfall

Nach EBM:

Behandlung eines Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Quartal zulasten derselben Krankenkasse.

Nach GOÄ:

Behandlung derselben Erkrankung innerhalb eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.

Nach UV-GOÄ:

Die gesamte ambulante Versorgung durch denselben Arzt nach der ersten Inanspruchnahme innerhalb von drei Monaten an demselben Patienten zulasten desselben gesetzlichen UV-Trägers. Stationäre Behandlungen stellen einen eigenen Behandlungsfall dar.