Rp. Lexikon
Behandlungsfall
Nach EBM:
Behandlung eines Versicherten durch dieselbe Arztpraxis in einem Quartal zulasten derselben Krankenkasse.
Nach GOÄ:
Behandlung derselben Erkrankung innerhalb eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.
Nach UV-GOÄ:
Die gesamte ambulante Versorgung durch denselben Arzt nach der ersten Inanspruchnahme innerhalb von drei Monaten an demselben Patienten zulasten desselben gesetzlichen UV-Trägers. Stationäre Behandlungen stellen einen eigenen Behandlungsfall dar.