Regress: Hälfte der Befragten im letzten Jahr betroffen
Prüfverfahren können nicht nur nervenaufreibend und zeitaufwendig sein, sondern im schlimmsten Fall auch mit einer finanziellen Nachforderung (Regress) enden. Bei Arzneimittelverordnungen sind Ärztinnen und Ärzte besonders von Einzelfallprüfungen betroffen, während statistische Prüfungen, wie Richtgrößen-, Durchschnittswerte- oder Zielquotenprüfungen, eher seltener zu Regressen führen. Eine Umfrage des DeutschenArztPortals1 (n = 229) hat ergeben, dass etwas mehr als die Hälfte der Befragten im letzten Jahr von einem Arzneimittelregress betroffen war.
Waren Sie in den letzten 12 Monaten von einem Arzneimittelregress betroffen?
