Arzneimittelvereinbarungen
Für das Jahr 2024 haben bereits einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) ihre Vorgaben für die wirtschaftliche Verordnungsweise von Arzneimitteln aktualisiert. In den Arzneimittelvereinbarungen werden neben den regionalen Ausgabenvolumen auch Wirtschaftlichkeitsziele für die Arzneimittelversorgung festgelegt. Diese können Bestandteil von Wirtschaftlichkeitsprüfungen sein.
Die Umfrage des DeutschenArztPortals1 (n = 206) in der letzten Woche hat ergeben, dass zwei Drittel der Befragten mit den aktuellen Vorgaben ihrer KV zur wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln gemäß Arzneimittelvereinbarung bzw. anderen Zielvereinbarungen nicht vertraut sind.
Umfrage des DeutschenArztPortals: „Sind Ihnen die aktuellen Vorgaben Ihrer KV zur wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln gemäß Arzneimittelvereinbarung bzw. anderen Zielvereinbarungen vertraut?“