Übergangsregelung zum Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

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Zum Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurde eine befristete Übergangsregelung vereinbart.

Diese Übergangsregelung sieht Folgendes vor:

Der Start der eAU ist wie geplant der 1. Oktober.

  • Praxen, die noch nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, können bis zum 31. Dezember 2021 den gelben Schein (Muster 1) nutzen.

Der Gesetzgeber plant weiterhin eine Einführung der eAU in zwei Schritten: Ab 1. Oktober können die Arztpraxen Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen übermitteln. Der Patient erhält zwei Papierausdrucke (einen für die eigenen Unterlagen und einen für den Arbeitgeber). Ab dem 1. Juli 2022 soll der Patient nur noch einen Papierausdruck für die eigenen Unterlagen erhalten, da die Krankenkassen die Bescheinigung an die Arbeitgeber weitergeben.

» Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)