Silberhaltige Wundauflagen – auf den Verordnungszeitraum achten
Die KV Hamburg weist darauf hin, dass es in einigen Bundesländern zu Prüfanträgen gekommen sei, die den Verordnungszeitraum von silberhaltigen Wundauflagen betreffen. Diese Wundauflagen können bei der Versorgung von infizierten Wunden einen wichtigen Beitrag leisten, sollen aber laut Herstellerangaben meist nur für eine begrenzte Behandlungsdauer angewendet werden (10 bis 14 Tage). Da silberhaltige Wundauflagen deutlich teurer sind als wirkstofffreie Wundverbände, rät die KV dazu, die Angaben zur Anwendungsdauer und sonstige Hinweise des Herstellers zu beachten. Auch angeforderte Rezepte von Wundmanagerinnen und ‑managern sind kritisch zu prüfen, da die die Verordnung im ärztlichen Verantwortungsbereich liegt.1
Die Tragedauer bei Wundauflagen ist abhängig vom Zustand der Wunde. Silberhaltige Wundauflagen dienen nicht der Wundheilung. Sobald die Infektion erfolgreich behandelt wurde, könne auf eine wirkstofffreie hydroaktive Wundauflage gewechselt werden, empfiehlt die KV.1
Tipp: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Begriffsdefinitionen für Verbandmittel in Abgrenzung zu sonstigen Produkten zur Wundbehandlung konkretisiert. Dies hat voraussichtlich ab Dezember 2024 auch Auswirkungen auf die Erstattungsfähigkeit zulasten der GKV. Eine Praxishilfe fasst wichtige Informationen zu diesem Thema übersichtlich zusammen.
1 Information der KV Hamburg vom 08.07.2024 unter https://www.kvhh.net/de/praxis/aktuelle-meldungen/verordnungszeitraum-bei-silberhaltigen-wundauflagen.html (zuletzt aufgerufen am 24.07.2024)