Rahmen­vorgaben – mehr Geld für Arznei­mittel

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Auch 2025 werden die Ausgaben für Arznei­mittel weiter steigen. Der GKV-Spitzen­verband und die Kassen­ärztliche Bundes­vereinigung (KBV) haben sich auf die Rahmen­vorgaben für Arznei­mittel 2025 geeinigt. Diese sehen ein Plus von 5,1 % für Arznei­mittel in 2025 vor. Laut KBV ist der Anstieg bei den Arznei­mitteln insbe­sondere auf gesetz­geberische Maßnahmen zurück­zu­führen. So wurden zum Beispiel die Fest­beträge für viele Kinder­arznei­mittel aufge­hoben und Rabatt­verträge sind für Kinder­arznei­mittel nun nicht mehr möglich. Auch innovative Arznei­mittel tragen zu der Kosten­steigerung bei.

Grundlage für Arznei­mittel­verein­barungen

Die Rahmen­vorgaben sind die Grund­lage für die Arznei­mittel­verein­barungen auf Landes­ebene. In den Arznei­mittel­ver­ein­barungen werden neben den regionalen Ausgaben­volumina auch Ziel­verein­barungen für die Arznei­mittel­ver­sorgung und Wirt­schaftlich­keit getroffen, die u. a. dazu dienen sollen, dass die verein­barten Ausgaben­volumina auch einge­halten werden können.

» Zu den Rahmenvorgaben Arznei­mittel 2025

Tipp: Die Links zu den Arznei­mittel­verein­barungen der einzelnen KV-Regionen finden Sie auf dem DeutschenArztPortal.

» Zur Übersicht auf dem DeutschenArztPortal

 


Quelle: Praxisnachrichten der KBV vom 10.10.2024