Neuer Gesetzesvorschlag zu Rauchverbot im Auto

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Das Bundes­ministerium für Gesundheit (BMG) schlägt in einem Entwurf für das Gesetz zur Cannabis­freigabe ein Rauch­verbot in geschlossenen Fahr­zeugen vor, wenn Minder­jährige oder Schwangere mitfahren. Das geplante Verbot bezieht sich sowohl auf Tabak- als auch auf Cannabis­produkte und schließt Zigaretten, E-Zigaretten, Tabak­erhitzer und Verdampfer ein.1 Die beiden genannten Personen­gruppen sind besonders vulnerabel gegenüber den schädi­genden Effekten des Passiv­rauchens. Gerade im Auto kann die Konzen­tration von Gift­stoffen aus dem Rauch schnell stark ansteigen, da das Volumen im Innen­raum gering ist. Der dabei frei­gesetzte Rauch besteht größten­teils aus dem sogenannten Neben­strom­rauch, der beim Glimmen der Zigarette zwischen den Zügen entsteht. In diesem sind manche Gift­stoffe höher konzentriert als im Haupt­strom­rauch, den der Raucher inhaliert.2

Passivrauchen gefährdet besonders Kinder und Jugendliche, da sich deren Organe noch in der Entwick­lung befinden und sie zudem eine höhere Atem­frequenz als Erwachsene aufweisen. Mögliche Folgen des Passiv­rauchens bei Kindern können u. a. Atemwegs­erkran­kungen (z. B. Asthma bronchiale), Infek­tionen der unteren Atem­wege, Mittel­ohr­entzün­dungen und im Säuglings­alter plötzlicher Kindstod sein. Während der Schwanger­schaft beeinträchtigt Passiv­rauchen nach­haltig die Entwicklung des Kindes und erhöht möglicher­weise das Risiko für eine Früh­geburt sowie für ein geringeres Geburts­gewicht.2

Quellen:

1 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/rauchverbot-auto.html (abgerufen am 10.07.2023)

2 https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Krebsrisiken_das-sagt-die-Wissenschaft/1_Risikofaktor_Rauchen/8_Passivrauchen.html (abgerufen am 10.07.2023)