Neue S3-Leitlinie heimenterale und heimparenterale Ernährung

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Für die meisten Menschen ist es ganz selbst­verständlich: herzhaft in einen Apfel beißen, ein Käsebrot essen oder etwas Joghurt löffeln. Für viele chronisch Kranke ist dies aber nicht möglich. Verschiedene Erkran­kungen können das Kauen, Schlucken und Verdauen von Speisen einschränken – in diesem Fall ist eine medizinische Ernährung notwendig. Die aktualisierte S3-Leitlinie, die unter Feder­führung der Deutschen Gesell­schaft für Ernährungs­medizin e. V. (DGEM) entstanden ist, widmet sich dem Thema der heimenteralen und heim­parenteralen Ernährung – diese ambulante Form wird immer häufiger angewendet.

Oft beginnt die enterale oder parenterale medizi­nische Ernährung im Kranken­haus und muss anschließend fortgeführt werden. Die Notwendig­keit hierfür muss durch die betreuende Ärztin bzw. den betreuenden Arzt bestätigt werden. Laut Leitlinie ist die heimenterale Ernährung (HEE) indiziert, wenn Patientinnen und Patienten ihren Nähr­stoff­bedarf nicht über die orale Nahrungs­aufnahme decken können bzw. dies auch nicht über den enteralen Weg möglich ist (heimparenterale Ernährung [HPE]).

Bei der HEE wird die Nahrung über den Magen oder den Dünn­darm eingeleitet und durch­läuft anschließend den weiteren Verdauungs­trakt. Im Gegen­satz dazu werden bei der HPE die Nähr­stoffe über einen intravenösen Zugang appliziert. HEE wird am häufigsten bei Betroffenen mit Schluck­störungen aufgrund neurolo­gischer Erkran­kungen oder aufgrund von Krebs­erkrankungen des Kopfes, Halses oder Magens eingesetzt. Die HPE kommt haupt­sächlich bei Patientinnen und Patienten mit onkologischen Erkrankungen wie z. B. des Darms oder der Bauch­speichel­drüse, beim Kurzdarm­syndrom oder chronischem Darm­versagen bzw. bei eingeschränkter Verdauungs- und/oder Resorptions­leistung des Verdauungs­traktes zum Einsatz.

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