Neue S3-Leitlinie heimenterale und heimparenterale Ernährung
Für die meisten Menschen ist es ganz selbstverständlich: herzhaft in einen Apfel beißen, ein Käsebrot essen oder etwas Joghurt löffeln. Für viele chronisch Kranke ist dies aber nicht möglich. Verschiedene Erkrankungen können das Kauen, Schlucken und Verdauen von Speisen einschränken – in diesem Fall ist eine medizinische Ernährung notwendig. Die aktualisierte S3-Leitlinie, die unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM) entstanden ist, widmet sich dem Thema der heimenteralen und heimparenteralen Ernährung – diese ambulante Form wird immer häufiger angewendet.
Oft beginnt die enterale oder parenterale medizinische Ernährung im Krankenhaus und muss anschließend fortgeführt werden. Die Notwendigkeit hierfür muss durch die betreuende Ärztin bzw. den betreuenden Arzt bestätigt werden. Laut Leitlinie ist die heimenterale Ernährung (HEE) indiziert, wenn Patientinnen und Patienten ihren Nährstoffbedarf nicht über die orale Nahrungsaufnahme decken können bzw. dies auch nicht über den enteralen Weg möglich ist (heimparenterale Ernährung [HPE]).
Bei der HEE wird die Nahrung über den Magen oder den Dünndarm eingeleitet und durchläuft anschließend den weiteren Verdauungstrakt. Im Gegensatz dazu werden bei der HPE die Nährstoffe über einen intravenösen Zugang appliziert. HEE wird am häufigsten bei Betroffenen mit Schluckstörungen aufgrund neurologischer Erkrankungen oder aufgrund von Krebserkrankungen des Kopfes, Halses oder Magens eingesetzt. Die HPE kommt hauptsächlich bei Patientinnen und Patienten mit onkologischen Erkrankungen wie z. B. des Darms oder der Bauchspeicheldrüse, beim Kurzdarmsyndrom oder chronischem Darmversagen bzw. bei eingeschränkter Verdauungs- und/oder Resorptionsleistung des Verdauungstraktes zum Einsatz.