Lipidsenker: erweiterte Verordnungsmöglichkeiten
Lipidsenker sind grundsätzlich von der Verordnung ausgeschlossen, die bestehenden Ausnahmen wurden nun aber erweitert. Ein entsprechender Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie ist am 12.02.2025 in Kraft getreten.
Liegt bei einer Patientin oder einem Patienten das Risiko, in den nächsten 10 Jahren einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden, bei mind. 10 %, können nun bereits Lipidsenker verordnet werden. Bisher lag die Risikoschwelle bei mind. 20 %. Von einem hohen Risiko ist zudem bei Diabetes mellitus Typ 1 mit Mikroalbuminurie sowie bei familiärer Hypercholesterinämie, einer genetisch bedingten Störung des Cholesterinstoffwechsels, auszugehen. Hier ist die Verordnungsmöglichkeit generell gegeben. Darüber hinaus definierte der G-BA Patientengruppen, bei denen bereits unterhalb von 10 % ein hohes kardiovaskuläres Risiko bestehen kann.
Auszug aus Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (modifiziert):
