Cannabis – wann Kassenleistung und wann nicht?
Bis Oktober letzten Jahres musste vor der ersten Verordnung von Cannabisarzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung immer eine Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgen. Dieser Genehmigungsvorbehalt ist seitdem für viele Facharztgruppen weggefallen. Nicht weggefallen ist damit aber die Frage, in welchen Fällen eine Verordnung auf Kassenrezept möglich ist und in welchen nicht. Voraussetzung für eine Verordnung zulasten der GKV ist u. a., dass bei der oder dem Versicherten eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung entweder nicht zur Verfügung steht oder nicht zur Anwendung kommen kann. Daneben muss bei der Verordnung von Cannabisarzneimitteln, wie bei allen anderen Arzneimitteln auch, auf die Wirtschaftlichkeit der Verordnung geachtet werden.
GKV-Check und Fragebögen zur Unterstützung
Unterstützung bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Verordnung bestehen, bietet der GKV-Check unter https://copeia.de/gkv-cam. Hier wird auch ein Arztfragebogen zur Verfügung gestellt, der durch ein strukturiertes, interaktives Formular führt. Der ausgefüllte Fragebogen kann sowohl zur Antragstellung als auch zur Dokumentation verwendet werden.
Tipp: Informationen zu medizinischem Cannabis, eine Praxishilfe sowie weiterführende Links finden Sie auch auf dem DeutschenArztPortal.