Cannabis – wann Kassenleistung und wann nicht?

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Bis Oktober letzten Jahres musste vor der ersten Verordnung von Cannabis­arznei­mitteln zulasten der gesetz­lichen Kranken­ver­siche­rung immer eine Geneh­migung durch die Kranken­kasse erfolgen. Dieser Genehmigungs­vorbehalt ist seitdem für viele Fach­arzt­gruppen weggefallen. Nicht weg­gefallen ist damit aber die Frage, in welchen Fällen eine Verord­nung auf Kassen­rezept möglich ist und in welchen nicht. Voraus­setzung für eine Verord­nung zulasten der GKV ist u. a., dass bei der oder dem Ver­sicherten eine schwer­wiegende Erkran­kung vorliegt und eine allgemein anerkannte, dem medizi­nischen Standard ent­sprechende Leistung entweder nicht zur Ver­fügung steht oder nicht zur Anwen­dung kommen kann. Daneben muss bei der Verord­nung von Cannabis­arznei­mitteln, wie bei allen anderen Arznei­mitteln auch, auf die Wirt­schaft­lichkeit der Verord­nung geachtet werden.

GKV-Check und Fragebögen zur Unterstützung

Unterstützung bei der Prüfung, ob die Voraus­setzungen zur Verord­nung bestehen, bietet der GKV-Check unter https://copeia.de/gkv-cam. Hier wird auch ein Arzt­frage­bogen zur Verfügung gestellt, der durch ein struktu­riertes, inter­aktives Formular führt. Der ausgefüllte Frage­bogen kann sowohl zur Antragstellung als auch zur Dokumen­tation verwendet werden.

Tipp: Informationen zu medizinischem Cannabis, eine Praxishilfe sowie weiter­führende Links finden Sie auch auf dem DeutschenArztPortal.

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