Zuzahlungsfreie Arzneimittel
Frage:
Wie kommt es eigentlich, dass manche Arzneimittel für Patienten zuzahlungsfrei sind und andere nicht? Gibt es dazu eine Regelung oder kann die Krankenkasse dies frei entscheiden?
Antwort:
Grundsätzlich müssen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel eine Zuzahlung in Höhe von 10 %, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro des Apothekenabgabepreises leisten. Die Zuzahlung darf zudem nie höher sein als die tatsächlichen Kosten für das Arzneimittel.
Es gibt aber einige Arzneimittel, die von der Zuzahlung befreit sind. Dies ist zum Beispiel bei besonders preisgünstigen Arzneimitteln der Fall: Liegt der Preis eines Arzneimittels mindestens 30 % unter dem Festbetrag, so kann die Zuzahlung für den Patienten entfallen.
Außerdem kann im Rahmen von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Herstellern eine teilweise oder komplette Befreiung von der Zuzahlung vereinbart werden.
Achtung: Ob ein Arzneimittel zuzahlungsbefreit ist oder nicht, kann sich alle 14 Tage ändern!