Verordnung ohne Hersteller – Carbamazepin-Retardtabletten abgabefähig?

      Arzt fragt Rp.

Frage:

Darf die Apotheke den Hersteller auf einer Verordnung über Carbamazepin 400 mg 200 Retardtabletten ergänzen, damit die Verordnung eindeutig wird?

 

Antwort:

Carbamazepin-Retardtabletten sind in Anlage VII, Teil B der Arzneimittel-Richtlinie, der sogenannten „Substitutionsausschlussliste“ genannt. Für die dort genannten Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen gilt in der jeweils definierten Darreichungsform ein absolutes Austauschverbot. Es handelt sich dabei vor allem um Wirkstoffe mit enger therapeutischer Breite, bei denen bereits eine geringfügige Änderung der Dosis oder Konzentration des Wirkstoffs klinisch relevante Veränderungen in der Wirkung zur Folge haben können.
Die Apotheke darf demnach nur das eindeutig verordnete Präparat abgeben; Rabattverträge oder Arzneimittelsubstitutionen aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben müssen unberücksichtigt bleiben. Somit kann der Patient kontinuierlich mit demselben Carbamazepin-Präparat versorgt werden.

Das DeutscheArztPortal stellt die aktuelle „Substitutionsausschlussliste“ und Hinweise zur Verordnung zur Verfügung.

Liegt also eine Wirkstoffverordnung vor, muss die Apotheke mit dem Arzt klären, welches Präparat der Patient genau erhalten soll. Die Ergänzung auf dem Rezept darf vom Apotheker vorgenommen werden, er muss diese mit seiner Unterschrift und Datum bestätigen.

Hinweis: Mit dem Aufbringen der PZN auf dem Rezept (verpflichtend seit 1. April 2018) wird die Verordnung eindeutig und Rückfragen seitens der Apotheke können vermieden werden. Aktualisieren Sie deshalb die Arzneimitteldatenbank sowie die Hausliste/-apotheke monatlich, damit alle Präparate korrekt gelistet sind und eindeutig verordnet werden können.*

* gemäß Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für Verordnungssoftware/Arzneimitteldatenbanken (Anlage 23 zu § 29 Bundesmantelvertrag – Ärzte) sind seit 1. April 2018 die Angabe der PZN auf der Verordnung sowie die monatliche Aktualisierung der Arzneimitteldatenbank verpflichtend.