Milgamma – Verordnung zulasten der GKV oder grünes Rezept?
Frage:
Kann Milgamma 300 mg Filmtabletten zulasten der GKV verordnet werden und ist die 90er-Packung erstattungsfähig?
Antwort:
Bei dem Vitaminpräparat Milgamma handelt es sich um ein apothekenpflichtiges, nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel (OTC). Diese sind zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre verordnungs- und erstattungsfähig (§ 34 Abs. 1 SGB V). Eine Erstattung für Erwachsene kann erfolgen, wenn die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie „OTC-Ausnahmeliste“ definierten Bedingungen erfüllt sind.
Die Verordnung von Milgamma zulasten der GKV ist demnach bei folgender Indikation möglich:
Anlage I Nr. 43 AM-RL:
„Wasserlösliche Vitamine auch in Kombination nur bei der Dialyse.“
» OTC-Ausnahmeliste gemäß Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie auf dem DeutschenArztPortal
Alle im Handel befindlichen Packungsgrößen von Milgamma, 30 Stück N1, 60 Stück N2 und 90 Stück sind verordnungsfähig.
Die Normkennzeichen der einzelnen Packungsgrößen ergeben sich aus der Einteilung des Präparates in die Packungsgrößenverordnung:. Die 90er-Packung trägt demnach kein N-Kennzeichen, da diese Arzneimittelmenge keinem definierten Normbereich zuzuordnen ist; sie ist erstattungsfähig, da sie die größte Messzahl nicht überschreitet (§ 31 Abs. 1 SGB V).*
Praxistipp: Sollte die Verordnung zulasten der GKV nicht möglich sein, können OTC-Präparate im Rahmen der freiwilligen Satzungsleistungen durch die GKV erstattet werden, wenn die Verordnung auf einem grünen Rezept erfolgte. Die Krankenkassen knüpfen die Erstattung dabei an unterschiedliche Voraussetzungen.
* Packungsgrößenverordnung:
Neuropathiepräparate und andere neurotrope Mittel, abgeteilte orale Darreichungsformen [Stück]:
N1 24-36 N2 54-66 N3 95-100
Die größte Messzahl beträgt 100 Stück N3.