Abgabe von L-Thyroxin-Tabletten nur mit eindeutiger Verordnung!
Frage:
Warum kann die Apotheke das verordnete L-Thyroxin-Präparat bei Lieferproblemen nicht gegen ein anderes tauschen, sondern benötigt ein neues Rezept?
Antwort:
Schilddrüsenhormone wie L-Thyroxin stehen auf der „Substitutionsausschlussliste“ (Anlage VII, Teil B Arzneimittel-Richtlinie). Für die dort genannten Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen gilt in der jeweils definierten Darreichungsform ein absolutes Austauschverbot, d. h. Levothyroxin-Natrium-Tabletten müssen eindeutig verordnet und exakt abgegeben werden. Das DeutscheArztPortal stellt die aktuelle „Substitutionsausschlussliste“ und Hinweise zur Verordnung zur Verfügung.
Ausnahmeregelungen wie z. B. für den Fall, dass das verordnete Präparat nicht lieferbar ist, gibt es nicht. Damit die Apotheke ein verfügbares L-Thyroxin-Präparat abgeben und die Therapie somit sicher fortgeführt werden kann, sollte das Rezept geändert bzw. neu ausgestellt werden.
Hinweis: Rezeptänderungen bzw. -ergänzungen müssen mit einer weiteren Unterschrift mit Datum bestätigt werden.