Weniger als die Hälfte der Ärzte stellt Wirkstoffverordnungen aus
Mit Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags hat sich auch die Abgabesituation in der Apotheke geändert.
So muss neuerdings eines der vier preisgünstigsten aut-idem-fähigen Arzneimittel abgegeben werden, jedoch keines, das teurer als das verordnete Präparat ist. Durch seine Verordnung setzt der Arzt somit einen Preisanker. Ist eine Abgabe (z. B. durch Lieferengpässe) nicht möglich, muss Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden. Viele KVen empfehlen aus diesem Grund, Wirkstoffverordnungen auszustellen.
Von den Ärzten werden jedoch nur wenige Wirkstoffverordnungen ausgestellt, teilweise auch, da es ihnen ihre Arztsoftware nicht ermöglicht: Laut einer Umfrage des DeutschenArztPortals gaben ca. 26 % der teilnehmenden Ärzte (n = 282) an, dass sie grundsätzlich keine Wirkstoffverordnungen ausstellen. Von ca. 34 Prozent der Ärzte wurde hingegen das Arztsoftwaresystem als Grund für das Fehlen von Wirkstoffverordnungen angegeben. Apropos Arztsoftware: Nur 23 Prozent der Teilnehmer teilten mit, dass ihre Software Wirkstoffverordnungen zulasse. Von 17 Prozent der Ärzte werden Rezepte handschriftlich korrigiert, um Wirkstoffverordnungen ausstellen zu können.1