Viele Ärztinnen und Ärzte wollen wissen, was Arzneimittel kosten
Anfang Juli hat der Bundestag das Medizinforschungsgesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln in Deutschland verbessert und Forschungsanreize gesetzt werden.1
Das Gesetz sieht u. a. vor, dass bei neuen Arzneimitteln unter bestimmten Voraussetzungen ein vertraulicher Erstattungsbetrag verhandelt werden kann. Gleichzeitig sollen Ärztinnen und Ärzte aber Informationen zur Wirtschaftlichkeit dieser Arzneimittel erhalten, damit eine wirtschaftliche Verordnung weiterhin sichergestellt ist.1
Uns hat interessiert, was Sie davon halten, dass Sie in Zukunft bei einigen Arzneimitteln den Preis eines neuen Arzneimittels nicht mehr kennen, weil ein vertraulicher Erstattungsbetrag vereinbart wurde. Die Umfrage des DeutschenArztPortals2 (n = 713) ergab, dass die Hälfte der Befragten wissen möchte, was ein Arzneimittel kostet. 26 % interessiert der Preis eines neuen Arzneimittels nicht, wenn stattdessen Informationen zur Wirtschaftlichkeit zur Verfügung stehen.