Viele Ärztinnen und Ärzte wollen wissen, was Arzneimittel kosten

      Umfrageergebnis     Arznei­mittel; Wirtschaft­liche Ver­ord­nung

Anfang Juli hat der Bundestag das Medizin­forschungs­gesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Rahmen­bedingungen für die Entwick­lung, Zulassung und Herstellung von Arznei­mitteln in Deutsch­land verbessert und Forschungs­anreize gesetzt werden.1

Das Gesetz sieht u. a. vor, dass bei neuen Arznei­mitteln unter bestimmten Voraus­setzungen ein vertrau­licher Erstattungs­betrag verhandelt werden kann. Gleich­zeitig sollen Ärztinnen und Ärzte aber Informa­tionen zur Wirt­schaft­lich­keit dieser Arznei­mittel erhalten, damit eine wirtschaftliche Verord­nung weiterhin sicher­gestellt ist.1

Uns hat interessiert, was Sie davon halten, dass Sie in Zukunft bei einigen Arznei­mitteln den Preis eines neuen Arznei­mittels nicht mehr kennen, weil ein vertraulicher Erstattungs­betrag vereinbart wurde. Die Umfrage des DeutschenArztPortals2 (n = 713) ergab, dass die Hälfte der Befragten wissen möchte, was ein Arznei­mittel kostet. 26 % interessiert der Preis eines neuen Arznei­mittels nicht, wenn statt­dessen Informa­tionen zur Wirt­schaft­lich­keit zur Verfügung stehen.