Vermeidung der Corona-Impfung: Patienten bitten Ärzte nur in Einzelfällen um „Gefälligkeitsatteste“
Seit dem 11. Oktober haben nur noch bestimmte Personengruppen einen Anspruch auf kostenlose Coronatests. Dazu gehören unter anderem Personen, die sich aufgrund von Kontraindikationen nicht impfen lassen können. Es ist daher möglich, dass Patienten vermehrt um ein medizinisches Attest bitten, das nachweisen soll, dass sie nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können. Das Ausstellen sogenannter „Gefälligkeitsatteste“ kann jedoch ggf. strafrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen haben.
Die Bitte um „Gefälligkeitsatteste“ kommt im Praxisalltag jedoch meist in Einzelfällen vor: In einer Umfrage des DeutschenArztPortals1 gaben 43 % der teilnehmenden Ärzte (N = 361) an, dass sie nur in Einzelfällen um „Gefälligkeitsatteste“ zur Vermeidung der Corona-Impfunggebeten werden. 9 % der Ärzte werden jedoch sehr häufig von ihren Patienten darum gebeten.