Umstellung auf eAU nur in den wenigsten Praxen bereits vollzogen
Die eAU ist zum 1. Oktober gestartet. Da aber die technischen Voraussetzungen noch nicht überall geschaffen werden konnten, wurde eine Übergangsregelung vereinbart. Danach kann die Umstellung auf die eAU noch im gesamten 4. Quartal erfolgen. Bis dahin können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin auf Papier ausgestellt werden.
Beim Start der eAU gibt es noch Probleme: In einer Umfrage des DeutschenArztPortals1 gaben lediglich 9 % der teilnehmenden Ärzte (N = 494) an, dass die technischen Voraussetzungen in ihrer Praxis erfüllt seien und die Übermittlung funktioniere. In 29 % der Praxen sind die technischen Voraussetzungen zwar erfüllt, es gibt aber noch Probleme bei der Übermittlung. Noch nicht mit der Umstellung beschäftigt haben sich 22 % der Teilnehmer; 40 % der teilnehmenden Ärzte bereiten die Umstellung gerade vor.