Nur wenige Prüfanträge bei verordneten Arzneimitteln ohne Zusatznutzen
Mit Inkrafttreten des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) muss jedes Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff eine frühe Nutzenbewertung im Vergleich zum Therapiestandard durchlaufen. Einige Krankenkassen sehen die Bewertungen zum Zusatznutzen als Basis dafür, die Wirtschaftlichkeit der Verordnung zu hinterfragen.
Zu Prüfanträgen aufgrund einer unwirtschaftlichen Verordnung kommt es aber nur in seltenen Fällen: Laut einer Umfrage des DeutschenArztPortals gaben lediglich ca. 21 % der teilnehmenden Ärzte (N = 226) an, dass bei ihnen bereits Prüfanträge aufgrund von verordneten Arzneimitteln für Patienten einer Subgruppe eingeleitet wurden, für die kein Zusatznutzen festgelegt wurde.1