Nur wenige Arztpraxen verfügen über Ausfallhonorarvereinbarung
Nimmt ein Patient einen vereinbarten Termin beim Arzt nicht wahr, so besteht die Möglichkeit, ein Ausfallhonorar zu verlangen. Durch einen entsprechenden Aushang oder einen Vertrag kann die Zahlung eines Ausfallhonorars vereinbart werden.
Laut einer Umfrage des DeutschenArztPortals ist eine Ausfallhonorarvereinbarung jedoch eine Seltenheit: Lediglich ca. 25 % der teilnehmenden Ärzte (N = 359) gaben an, von ihren Patienten, die kurzfristig oder unentschuldigt zu einem Termin nicht erscheinen, ein Ausfallhonorar zu verlangen.1