Nicht alle Ärzte setzen ein Aut-idem-Kreuz
Apotheken müssen unter bestimmten Voraussetzungen ein verordnetes Arzneimittel gegen ein anderes wirkstoffgleiches austauschen, zum Beispiel im Rahmen von Rabattverträgen. Durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes kann ein solcher Austausch verhindert werden, wenn etwa medizinische oder therapeutische Gründe dagegensprechen. Von dieser Möglichkeit machen allerdings nicht alle Ärzte Gebrauch, wie eine Umfrage des DeutschenArztPortals ergab: 21 % der teilnehmenden Ärzte (N = 375) nutzen sie grundsätzlich nicht, 36 % nicht in jedem Fall.1